Geschäftsbedingungen wingolotto.com:

 

Allgemeines

 

Grundsätzliches

Lotto 6 aus 49 - NKL Rentenlotterie - ist ein Lottospiel welches in verschiedenen Bundesländern – Vertragsgebiete – gleichzeitig und gemeinschaftlich von den in den Teilnehmerländern lokalen Lotterieorganisationen auf eigenen Teilnahmebedingungen gestützt und durch lokal erteilte Bewilligung genehmigt durchgeführt wird. Die einzelnen Lotterieorganisationen der teilnehmenden Länder „poolen“ die in sämtlichen Vertragsgebieten eingezahlten Spieleinsätze und veranstalten eine gemeinsame Ziehung. Auch erfolgt die Ermittlung der Gewinnsummen, wie auch die der Höhe der einzelnen Gewinnquoten gemeinsam und Länderübergreifend. Durchführungsmodalitäten werden von den einzelnen Lotterie - Organisationen untereinander nach Absprache geregelt. In dem jeweiligen Vertragsgebiet führen die einzelnen Lotterieorganisationen Lotto auf eigene Rechnung, Risiko und Gewinn durch. Die Anzahl der teilnehmenden Länder ist variabel und kann deshalb nicht garantiert werden.

Suchtprävention

Lieber Mitspieler, der Staatsvertrag Lotteriewesen und die in dessen Folge erlassenen Landesgesetze verpflichten uns als gewerbliche Spielevermittler, Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten.  Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass es bei aller Freude und Spannung am Spiel auch Risiken gibt. Übertreibung und exzessives Spiel können zu Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst und hüten Sie sich vor allem davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z.B. folgende Verhaltens- weisen sein:

1. Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant.
2. Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört.
3. Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen.
4. Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt.
5. Sie vernachlässigen wegen des Spielens soziale Kontakte.
6. Ihre Arbeit leidet durch das Spiel
7. Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten. 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln
Telefon: 01 80 / 1 37 27 00  >>> Internetseite <<<
(09-18 Uhr: 0,46 € je angefangene Minute)
(18-09 Uhr: 0,025 € je angefangene Minute)

1.

Informationen vor Vertragsschluss/ Teilnahmebestätigung/ Mitspiel

 

Dem Teilnehmer werden vor Abgabe eines Angebots folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Firma und Anschrift von wingolotto.com die wesentlichen Eigenschaften der von wingolotto.com erbrachten Leistungen, sowie im Rahmen eines Kombiproduktes die wesentlichen Eigenschaften der Leistungen des Vertragspartner von wingolotto.com, Preis der vertraglichen Leistungen je Spielperiode, Preis pro Anteil und Ziehung, Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung der vertraglichen Leistung, Mindestlaufzeit und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
Die Verträge zwischen den Teilnehmern untereinander, zwischen den Teilnehmern und
wingolotto.com kommen dann zustande, wenn wingolotto.com dem Teilnehmer eine schriftliche Annahme seines Angebotes zusendet (Teilnahmebestätigung). Der Teilnehmer erteilt wingolotto.com die Vollmacht wie in Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen beschrieben. wingolotto.com nimmt mit der Teilnahmebestätigung das Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Aufnahme in eine oder mehrere der Spielgemeinschaften, gemäß den Teilnahmebedingungen, an. Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung erwirbt der Teilnehmer einen Anspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Spielgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz seiner Spielgemeinschaft entspricht, es sei denn bei Einzahlung durch Abbuchung scheitert die Durchführung des Abbuchungsauftrages aus Gründen die der Spielteilnehmer zu verantworten hat. Der Spielvertrag zur Teilnahme an den Ausspielungen Lotto 6 aus 49 kommt über den vom Teilnehmer insoweit bevollmächtigten, wingolotto.com, unmittelbar zwischen der Lottogesellschaft Deutschland und/ oder ggf. über eine autorisierte Verkaufsstelle und dem jeweiligen Teilnehmer einer Spielgemeinschaft zustande. Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung, die Firma und Anschrift von wingolotto.com, den Namen und die Adresse des Teilnehmers, sowie seine Bankverbindung, die persönlichen Glückszahlen, den Spielbeginn, den Preis der vertraglichen Leistungen je Spielperiode, Preis pro Anteil und Ziehung, den Abbuchungsrhythmus, die Gesellschaft bei der die Tipps abgegeben werden, den Betrag der an die Gesellschaft weitergeleitet wird. wingolotto.com bestätigt seinen Teilnehmern monatlich die Spielgemeinschaft oder -gemeinschaften an denen der Teilnehmer beteiligt ist, die Anzahl der Anteile die je Spielgemeinschaft vom Teilnehmer eingesetzt werden, die von der Tippgemeinschaft eingesetzten Zahlen und Gesamtanteile, die Spielscheinnummern der von der jeweiligen Tippgemeinschaft abgegebenen LottoScheine, die Ausspielungsdaten der Spielperiode, den Preis der Spielteilnahme je Spielperiode, Preis pro Anteil, den Abbuchungsrhythmus, die Gesellschaft bei der die Tipps abgegeben werden. Das Mitspiel umfasst jeweils die in einen Kalendermonat fallenden vier bzw. fünf amtlichen Ausspielungen der Lottoziehungen am Mittwoch und Samstag für einen Zeitraum von 6 Monaten (Spielperiode). Der Einzahlungsschluss für das Mitspiel ist 14 Tage vor der ersten Ausspielung. wingolotto.com beteiligt den Teilnehmer, wenn dessen Einsatz am Tag des Einzahlungsschlusses durch bankmäßige Gutschrift bei wingolotto.com vorliegt. Noch nicht ausbezahlte Gewinne aus früheren Spielen werden hierbei nicht berücksichtigt.

2.

Gespielte Systemreihe

 

wingolotto.com entwickelt die Systemreihen (Zahlenkombinationen), die von ihr Namens und für Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen sind. Ein Anspruch eines einzelnen Teilnehmers oder einer Spielgemeinschaft, dass bestimmte Systemreihen eingesetzt werden oder der Teilnehmer einer bestimmten Spielgemeinschaft angehört, besteht nicht.

3.

Vertragsleistung des Teilnehmers; Zahlung und Entgelte

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Entrichtung des vertraglich vereinbarten Entgelts per Überweisung, Bankeinzug oder Kreditkarte. Der Teilnehmer zahlt bei Inanspruchnahme des Kombi-Angebotes PREMIUM 354,00 EUR für eine Periode von 6 Monaten. Für das Mitspiel in den wingolotto.com Tippgemeinschaften werden PREMIUM 59,00 EUR je Monat fällig, worin alle Servicegebühren der wingolotto.com (inkl. Porto) enthalten sind.

4.

Anteile und Gebühren

 

Das Mitspiel erfolgt in unteilbaren Anteilen an einer Spielgemeinschaft. 1 Anteil muss von jedem Teilnehmer wöchentlich als Minimum geordert werden. Eine Erhöhung ist jederzeit möglich. Die Anzahl der Teilnehmer innerhalb einer Spielgemeinschaft ist  begrenzt. In jedem Wochenspielanteil ist der Einsatz, eine Organisationsgebühr sowie die Spielscheingebühren enthalten. Die Anteile an einer Spielgemeinschaft stehen fest und berechnen sich wie folgt: Der Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft (Lotto Einsatz und Spielscheingebühren) wird durch den Einsatzbetrag eines Anteils geteilt. Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Teilnehmer vergeben werden können, ist wingolotto.com berechtigt, sich selbst an dieser Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz dieser Spielgemeinschaft zu gewährleisten. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme hinsichtlich gespielter Anteile /Spielsysteme ändern. Änderungen sind gebührenfrei. Sie müssen spätestens bis zum Einzahlungsschluss wingolotto.com vorliegen. Der im Spielanteil enthaltene Spieleinsatz und die Höhe der Organisationsgebühr ergeben sich aus dem jeweiligen Systemangebot.

wingolotto.com erwirbt für jeden Mitspieler ein eigenes Monatslos der NKL Rentenlotterie. Dieses Monatslos beinhaltet die Teilnahme an der Rentenlotterie. Jeder Mitspieler erhält mit den Spielunterlagen die Kopie seines Rentenloses. Ein NKL Rentenlos ist nur zur Gewinnauszahlung berechtigt, wenn der komplette Spieleinsatz erbracht wurde.

5.

Zahlungstermin

 

Einzahlungen des Teilnehmers werden dem Mitspielkonto des Teilnehmers gutgeschrieben und für den nächstmöglichen Mitspielmonat bzw., zur Zahlung des Entgelts für mitspielfremde Leistungen, verwandt. Abgerechnete Gewinnanteile werden dem Teilnehmer gutgeschrieben und ggf. nach erfolgter Verrechnung mit etwaigen Rückständen- und Abzug des Entgelts für mitspielfremde Leistungen durch Überweisung an die zuletzt mitgeteilte Anschrift ausgezahlt, sobald das Guthaben einen Betrag von 20 EUR erreicht oder der Teilnehmer seine weitere Teilnahme gekündigt hat. Rücklastschriftgebühren gehen jeweils zu Lasten des Teilnehmers. wingolotto.com ist berechtigt, insoweit eine Verrechnung mit etwaigen Gewinnen vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich wingolotto.com vor, im Falle einer Rücklastschrift für die angefallene Bearbeitung eine Gebühr von 25,00 EUR pro Rücklastschrift an den Teilnehmer zu berechnen. Der Gesamtgewinn eines Monats wird an die Teilnehmer gemäß ihren Anteilen an den Spielgemeinschaften verteilt. Sollten Gewinne in Sachwerten erzielt werden, so wird deren Veräußerungserlös der betreffenden Spielgemeinschaft gutgeschrieben. Nach jedem Monat erhält der Teilnehmer von wingolotto.com eine Gewinnabrechnung des Vormonats. Die Gewinnabrechnung beinhaltet die Gewinnränge und -beträge je Ausspielung der Spielgemeinschaft(en) des Teilnehmers und wie hoch sein persönlicher Anteil am Gewinn ist. Die Abrechnungen eines Monats gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen hiergegen schriftlich Einwendungen erhoben werden. Für die Fristberechnung ist das Datum der Monatsabrechnung von wingolotto.com und das Datum des Poststempels des Schreibens mit dem Widerspruch erhoben wird maßgebend. wingolotto.com weist den Spieler darauf hin, dass die Gewinnabrechnung als anerkannt gilt, soweit nicht innerhalb der angegebenen Zweiwochenfrist schriftlich Widerspruch erhoben worden ist.

6.

Dauer des Mitspiels, Kündigung, Widerrufsrecht

 

Die Teilnahme erfolgt zunächst für eine Spielperiode. Sie verlängert sich jeweils um eine weitere Spielperiode, wenn nicht wingolotto.com  oder der Teilnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende einer Spielperiode kündigt. Die Nichtzahlung einer Mitspielrechnung gilt nicht als Kündigung. wingolotto.com kann bei Nichtzahlung den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Soweit wingolotto.com den Teilnehmern weitere, vom Mitspiel unabhängige Leistungen anbietet, besteht für diese Leistungen ein eigenes Kündigungsrecht. Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen (2 Wochen) ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

7.

Vertretung und Vollmacht

 

Der Teilnehmer bevollmächtigt mit seiner Einzahlung wingolotto.com, ihn beim Abschluss des Spielvertrages mit einer Gesellschaft des deutschen Lottoblocks, rechtsgeschäftlich zu vertreten. Der Spielvertrag wird damit unmittelbar zwischen der Gesellschaft und dem Teilnehmer als Mitglied einer Tipp-Gemeinschaft geschlossen. wingolotto.com wird bevollmächtigt, im Namen eines jeden Teilnehmers Gesellschaftsverträge zur Gründung einer BGB-Gesellschaft zu schließen. Der Teilnehmer wird anteilmäßig laut Teilnehmer-Verzeichnis Eigentümer der Spielscheine.

8.

Treuhänder/ Auszahlung der Gewinne

 

Der Rechtsanwalt und Notar von wingolotto.com ist als unabhängiger Treuhänder beauftragt und wird wie folgt tätig: Der Treuhänder verwahrt die Spielquittungen für die Dauer von 6 Monaten ab Spielteilnahme. Während dieser Zeit sind die Teilnehmer berechtigt, über den Treuhänder Einsicht in die Spielquittungen zu nehmen. Durch die Einreichung des Spielscheins wird der Gesellschaftszweck (=Mitspiel) erreicht. Für jeden neuen Spielschein werden in jedem Monat neue Gesellschaften gegründet. Der Auseinandersetzungsanspruch des einzelnen Teilnehmers bestimmt sich nach den hier niedergelegten Teilnahmebedingungen und - soweit diese keine Regelung treffen - nach dem BGB. Der Treuhänder macht die Gewinne gegenüber der deutschen Lottogesellschaft geltend. Die von der Gesellschaft des deutschen Lottoblocks ermittelten Gewinnanteile werden einem bei dem Treuhänder geführten Treuhänderkonto zugeführt. Die Gewinne werden vom Treuhänder oder von einem durch den Treuhänder beauftragten Dritten entsprechend der vorliegenden Gewinnlisten direkt an die Teilnehmer ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Teilnehmer angegebene Konto oder, falls ein solches Konto nicht bekannt ist, durch Übersendung eines Schecks an die vom Teilnehmer angegebene Adresse. Bei nicht zustellbaren Gewinnen ist der Treuhänder nur bei Gewinnansprüchen über 500,- EUR verpflichtet, einmal auf Kosten des Teilnehmers durch Einwohnermeldeamt- oder Postanfrage eine Anschriftenprüfung vorzunehmen. Vorausgesetzt die im Vorfeld beschriebenen Maßnahmen bleiben erfolglos, erlischt der Anspruch auf Gewinnauszahlung, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Absendung der Gewinnabrechnung durch den wingolotto.com - Services an die vom Teilnehmer angegebene Adresse beim Treuhänder schriftlich geltend gemacht wurde. Etwaige noch nicht an wingolotto.com geleistete Anteilspreise für das Mitspiel können mit Gewinnen des jeweiligen Teilnehmers verrechnet werden.

9.

Haftung

 

wingolotto.com steht gegenüber den Spielgemeinschaften und den Teilnehmern für eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes ein. wingolotto.com haftet für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Serviceleistungen entsprechend diesen Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht hat. Im Übrigen haftet wingolotto.com nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere, wenn die eingesetzte EDV-Anlage fehlerhaft arbeitet. Hier haftet er ebenfalls bei Bedienungsfehlern und/ oder Ausfall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vertragliche Haftung ist auf den zehnfachen Mitspieleinsatz beschränkt, sofern ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

10.

Spielgeheimnis und Datenschutz

 

Das Mitspiel und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Teilnehmer unterliegen dem Spielgeheimnis. wingolotto.com sichert allen Teilnehmern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgt die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Teilnehmer an einer Spielgemeinschaft nur mit deren ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung. Der Teilnehmer nimmt hiervon Kenntnis, dass seine Daten in der EDV gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.

11.

Informationen betreffend der Spielsucht, der Prävention


wingolotto.com hält schriftliche Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit, die bei wingolotto.com jederzeit angefordert werden können. Für weitere Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten wird auf www.gluecksspielsucht.de verwiesen.

12.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen evtl. zur Probe

 

Darüber hinaus kann  wingolotto.com optional kostenpflichtige Zusatzleistungen zum Erstvertrag anbieten. Falls der Kunde die angebotenen Zusatzleistungen NICHT wünscht, muss er per vorfrankierter Postkarte, eMail, Telefax reagieren. Macht er dies nicht und zahlt der Kunde nach Ablauf seines Widerrufsrechtes durch den ersten Bankeinzug die Gebühr für die Zusatzleistung, so gilt das Angebot bzw. die Zusatzleistung als angenommen und die Zusatzleistung wird damit ein eigenständiges Vertragsverhältnis bzw. Zweitvertrag. Die Nutzungsbedingungen für das eigenständige Vertragsverhältnis erhält der wingolotto.com - Kunde mit separater Post. Dieses neue Verhältnis kann gekündigt werden, ohne dass dadurch der wingolotto.com-Vertrag (Erstvertrag) berührt wird. Kündigt der wingolotto.com Kunde den Erstvertrag, bleibt der Zweitvertrag davon unberührt. Jeder wingolotto.com Kunde, der generell kein Interesse an kostenpflichtigen Zusatzleistungen hat, kann sich für diese Form der Werbung sperren lassen.

13.

Schlussbestimmungen

 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Ansonsten gelten die Teilnahmebedingungen der staatlichen Lotterien sowie der NKL.

 

wingolotto.com ist ein Produkt der Group - Activ4-x Business Solution Marketing S.L. Postanschrift: Apartado 2042, 29604 Marbella - im Handelsregister eingetragenes Unternehmen mit der Zulassungsnummer PM 57742 und der Steuernummer B 57472821.

 

Dem Unternehmen - wingolotto.com - sind Änderungen jederzeit vorbehalten.

 

 

>>> zum Spielantrag <<<